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Bürgereinwand

Was ist ein Bürgereinwand überhaupt?

Ein sachlich begründetes Argument gegen den Haushaltsplanentwurf der Stadt. Es muss sich auf eine konkrete Position im Haushalt beziehen, nicht nur eine allgemeine Meinung sein. Unserer fordert 30 zusätzliche Stellen gegen illegale Mieten.

Wer darf einen Bürgereinwand unterschreiben?

Jede Einwohner*in Leipzigs mit Hauptwohnsitz in der Stadt, laut sächsischer Gemeindeordnung (§ 10 Abs. 1 SächsGemO). Alter oder Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle.

Muss ich selbst zu viel Miete zahlen, um mitzumachen?

Nein. Du unterstützt den Einwand unabhängig davon, ob deine eigene Miete betroffen ist. Faktisch ist es auch so: Die illegalen Mieten gehen auch jährlich in die Berechnung des Mietspiegels ein und erlauben es deinem Vermieter, die Mieten weiter zu erhöhen, als sonst erlaubt wäre.

Was genau fordert der Bürgereinwand?

30 zusätzliche Stellen bei der Stadt für die Bekämpfung illegaler Mieten und die Mietberatung, fest eingeplant im Haushalt 2027 und ausdrücklich von der Stellenbesetzungsbremse ausgenommen. Finanziert werden soll das über eine Erhöhung des Budgets im zuständigen Dezernat, nicht durch Kürzungen an anderer Stelle.

Was passiert mit meiner Unterschrift?

Sie zählt als Unterstützung unseres Einwands. Fristgerecht eingereichte Bürgereinwände muss der Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung behandeln und darüber entscheiden.

Bis wann kann ich unterschreiben?

Bis zum 24. September 2026. Am 23. September übergeben wir alle gesammelten Unterschriften gemeinsam am Rathaus.

Bringt das wirklich etwas, oder ist das nur symbolisch?

Der Stadtrat muss sich damit befassen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Je mehr Menschen unterschreiben und je mehr am 23. September mit vor Ort sind, desto schwerer wird es für die Politik, die Forderung zu ignorieren.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie werden ausschließlich zur Einreichung des Einwands verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.